Hallo zusammen
an die Mitglieder unserer Nahwärme-Gesellschaft und alle die sich unserem Vorhaben noch anschließen werden.
Bei unserer Gründungsversammlung haben wir darauf hingewiesen, dass jeder Anschlussnehmer jetzt aktiv werden muss.
Die versprochenen Hinweise bzw. Unterlagen erhaltet Ihr nun wie folgt.
Die entsprechenden Anlagen findet ihr unter: \Formulare/Downloads
1. Kontaktaufnahme mit einem Heizungsbauer zur Einholung eines Angebots für
- den Ausbau der alten Heizung und Öltankanlagen sowie
- die Installation neuer Umwälzpumpen samt Anschluss der Heizkreisverteiler
- Hydraulischer Abgleich
- Ein neuer Pufferspeicher kommt von der Nahwärme: Anbindung des neuen Heizkreisverteilers am Pufferspeicher mit einem Vor- bzw. Rücklauf
- Ist der vorhandene Pufferspeicher ist nicht älter als 4/5 Jahre kann dieser weiterverwendet werden
Die Nahwärme liefert in diesem Fall eine Übergabestation mit Pumpe, Ihr Heizungsbauer muss diese über eine Vor- und Rücklaufleitung mit dem bauseitigen Pufferspeicher verbinden
- Frischwasserstation: Entscheidung trifft Anschlussnehmer, Lieferung und Installation erfolgt durch Heizungsbauer, jede marktübliche Frischwasserstation kann am Puffer angeflanscht/installiert werden
- weitere Heizkreise, wie Solarthermie, Heizstab, Kachelofen mit Wassertasche, etc.: Sofern diese vorhanden sind und weiterhin genutzt werden soll können diese am Pufferspeicher angeflanscht werden.
- Der Betrieb und die Funktion dieser hausinternen Heizkreise ist seitens des Anschlussnehmers/Heizungsbauers sicher zu stellen.
Das Angebot sollte Euch bis Oktober vorliegen.
Anschließend einen
- Liefer- und Leistungsvertrag, mit *)aufschiebender Wirkung, mit dem Heizungsbauer abschließen
- Ausführung: Voraussichtlich im 3./4. Quartal 2027, denn Wärme kann erst geliefert werden, wenn der Tief- und Leitungsbau abgeschlossen und die komplette Technik im Heizzentrale installiert ist.
*)aufschiebende Wirkung bedeutet, dass im Vertrag eine Klausel steht, dass der Vertrag nur zustande kommt, wenn der KfW-Antrag bewilligt wurde.
>>> Ohne Angebot und Vertrag kann kein KfW-Antrag gestellt werden (!)
...deshalb ist die aufschiebende Wirkung so wichtig!
2. Energieberater einbinden
- Bindet diesen bitte rechtzeig ein damit er euch die erforderliche Bestätigung zum Antrag ausstellt und überprüfen kann, ob eure Unterlagen zur KfW-Antragsstellung, wirklich vollständig sind
...die Kontaktadresse des Energieberaters Manuel Simon, Deisenhausen, stellen wir auf Nachfrage gerne zur Verfügung
3. Vertragsverhältnis mit Nahwärme
- Wärme-Liefervertag abschließen, dieser beinhaltet den Vertrag für den Hausanschluss.
Diesen Vertrag erhaltet Ihr, per eMail, baldmöglichst.
- Anschlusskosten: Der Hausanschluss wird im grünen Bereich hergestellt.
Erforderliche Belagsarbeiten sind bauseits zu erbringen. Bei der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten werden diese Arbeiten aber mit ausgeschrieben, somit kann der Anschlussnehmer die Arbeiten direkt an die Tiefbaufirma vergeben.
>>> zur Antragsstellung, setzt 180 EUR pro lfm Leitungsgraben, bei befestigtem Belag, an damit diese Kosten im Förderantrag berücksichtigt ist. Bis Oktober ist die Leitungsplanung so weit klar, dass man die lfm des Leitungsgraben ermitteln kann
- Liefer- und Leistungsvertrag, aufschiebende Wirkung, mit der Genossenschaft (Nahwärme) abschließen
- Hinweis: Nicht nur Ihr als Anschlussnehmer braucht den Vertrag für den KfW-Antrag. Auch wir, die Nahwärme als Genossenschaft, braucht die Verträge mit euch als Anschlussnehmer damit wir bei den Kreditgesprächen Lieferverträge, statt Planzahlen, vorweisen können
4. KfW-Antrag "Förderung des Heizungsumbaus, Programm Nr. 458" stellen:
- Im Portal "Meine KfW" alle Unterlagen - möglichst noch im Oktober - hochladen
...lasst den Energieberater vorher nochmals über eure Unterlagen schauen
- Wenn diese Unterlagen komplett sind, möglichst noch im Oktober, kann unter Einbindung des Energieberaters, der KfW-Antrag auf Förderung des Heizungsumbaus, Programm Nr. 458, gestellt werden.
..das entsprechende Merkblatt befindet sich im Anhang zu dieser Info-Mail
- Diese Förderung erhält man nur wenn die Öl- oder Gasheizung (fossile Heizung) tatsächlich ausgebaut wird. Dies muss im Angebot vom Heizungsbauer auch entsprechend beschrieben sein.
Bitte beachten:
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der KfW dürfen Arbeiten vor Ort starten, ansonsten verliert ihr den Zuschussanspruch!
Deshalb ist es so wichtig jetzt schnell die entsprechenden Unterlagen zu sammeln und einzureichen.
max. Zeitraum zur Umsetzung der Maßnahme:
- 36 Monate, nach Genehmigung des Antrags, hat der Antragsteller insgesamt Zeit die letzte Schlussrechnung bei der KfW einzureichen.
...das sollte ausreichend Zeit für den Bau und Anschluss am Nahwärmenetz und den Umbau der eigenen Heizung sein
KfW-Darlehen
- Ergänzend zur Heizungsförderung kann auch ein KfW-Darlehen , Programm Nr. 358/359, beantragt werden, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 nicht übersteigt.
Je nach Laufzeit des Darlehens sind deren Konditionen so gut, dass man sich überlegen muss, ob es nicht wirtschaftlicher dies zu beantragen und das eigene Geld auf der Bank arbeiten zu lassen.
...das entsprechende Merkblatt und einen Auszug der entsprechenden Konditionen findet Ihr im Anhang zu dieser Mail
Noch Fragen
- Ja, noch einige, dann wendet euch bitte an unseren Vorstand, Norbert Weiß
- Die Fragen könnt ihr per eMail (info@deisenhausen-re.de) oder telefonisch (0151 5609 4690) stellen.
- Sollte eine Antwort nicht sofort möglich sein, wird diese mit dem Projektanten abgeklärt und die Antwort nachgeliefert
Mit freundlichen Grüßen
Aufsichtsrat und Vorstand
